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   BGH, 24.06.2008 - 5 StR 238/08   

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https://dejure.org/2008,17394
BGH, 24.06.2008 - 5 StR 238/08 (https://dejure.org/2008,17394)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2008 - 5 StR 238/08 (https://dejure.org/2008,17394)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 5 StR 238/08 (https://dejure.org/2008,17394)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 38/08

    Beweisantrag (Konnexitätserfordernis bei fortgeschrittener Beweisaufnahme;

    Auszug aus BGH, 24.06.2008 - 5 StR 238/08
    Zu der Beweisantragsrüge bemerkt der Senat: Der Senat hat durchgreifende Bedenken gegen die Bestimmtheit der Beweisbehauptung, weil in dem Antrag trotz fortgeschrittener Beweisaufnahme nichts zu Angaben bereits vernommener Zeugen zu der behaupteten, in ihrer Anwesenheit geschehenen Situation bei Empfangnahme der SMS der Nebenklägerin mitgeteilt ist, insbesondere auch nicht zur bisherigen Aussage des Zeugen Na., dessen wiederholte Vernehmung gleichfalls beantragt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2002 - 5 StR 566/01, insoweit in wistra 2002, 260 ff. nicht abgedruckt; Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Auszug aus BGH, 24.06.2008 - 5 StR 238/08
    Zu der Beweisantragsrüge bemerkt der Senat: Der Senat hat durchgreifende Bedenken gegen die Bestimmtheit der Beweisbehauptung, weil in dem Antrag trotz fortgeschrittener Beweisaufnahme nichts zu Angaben bereits vernommener Zeugen zu der behaupteten, in ihrer Anwesenheit geschehenen Situation bei Empfangnahme der SMS der Nebenklägerin mitgeteilt ist, insbesondere auch nicht zur bisherigen Aussage des Zeugen Na., dessen wiederholte Vernehmung gleichfalls beantragt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2002 - 5 StR 566/01, insoweit in wistra 2002, 260 ff. nicht abgedruckt; Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 24.06.2008 - 5 StR 238/08
    Im Übrigen kann der Senat trotz der im ablehnenden Beschluss unvollständig dargelegten Bewertung der Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptung hinsichtlich der Glaubhaftigkeit der Nebenklägerin, die auch insoweit im Urteil nicht näher behandelt wird, angesichts der besonders tragfähigen Beweisgrundlage zum Kerngeschehen letztlich ausschließen, dass die Beweiswürdigung des Landgerichts durch eine regelgerechte Unterstellung der Beweisbehauptung im Ergebnis beeinflusst worden wäre und dem Angeklagten durch die Behandlung des Antrags weitere Verteidigungsmöglichkeiten genommen worden wären (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO Bedeutungslosigkeit 14; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Ablehnung 1).
  • BGH, 01.09.2021 - 5 StR 188/21

    Abkehr vom qualifizierten Konnexitätserfordernis

    (a) Der Gesetzestext des § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO ("weshalb das bezeichnete Beweismittel die behauptete Tatsache belegen können soll") legt nach seinem Wortlaut nicht nahe, dass der Antragsteller über die Darlegung der Konnexität im bezeichneten Sinne hinaus weitergehende Umstände vortragen müsse, die seinen Antrag - etwa bei fortgeschrittener Beweisaufnahme mit bislang gegenteiligen Beweisergebnissen - "plausibel" erscheinen lassen (vgl. demgegenüber aber - sogenannte "qualifizierte Konnexität" - BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - 5 StR 38/08, BGHSt 52, 284; Beschluss vom 24. Juni 2008 - 5 StR 238/08; vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, NStZ 2011, 169 f.; kritisch gegenüber dieser Erweiterung des Konnexitätserfordernisses BGH, Urteil vom 14. August 2008 - 3 StR 181/08, NStZ 2009, 171; Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 372/12, NStZ 2013, 476; LRStPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 113; MüKoStPO/Trüg/Habetha, § 244 Rn. 136; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 244 Rn. 21c; KKStPO/Krehl, 8. Aufl., § 244 Rn. 82; SKStPO/Frister, 5. Aufl., § 244 Rn. 57; Ventzke, NStZ 2011, 301; ders. StV 2009, 655, 657 f.; Schneider, NStZ 2012, 169; ders. FS Eisenberg, 2009, 609, 628 f.; Beulke/Witzigmann, StV 2009, 58; Fezer, HRRS 2008, 457, 458 f.; Habetha/Trüg, GA 2009, 406, 420 f.; Trüg StV 2013, 66; ders., StraFo 2010, 139; Jahn StV 2009, 663, 664 f.; Sturm, StraFo 2009, 410; Eidam, JR 2008, 520).
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